Kinder/
Jugendliche
Erwach-
sene
2. Familien-
mitglied
Ganze
Familie
- Der Beitrag für Kinder und Jugendliche gilt bis zum Alter von 18 Jahren.
- Der zusätzliche, jährliche Sonderbeitrag kann durch Mitarbeit an den Vereinsbooten abgegolten werden.
- Die Erhebung erfolgt jährlich durch Bankeinzug.